Anzeige · Informationsangebot von Life At 90
Life At 90
Gesponserter Informationsbeitrag

Viele wissen nicht: Bei Beerdigungskosten kann eine direkte Auszahlung beansprucht werden

Eine private Sterbegeldvorsorge kann Angehörigen im Trauerfall sofort finanzielle Unterstützung auszahlen – oft schon für wenige Euro im Monat.

Stand: Juni 2026

Ein älteres Ehepaar geht gemeinsam auf einem ruhigen Friedhofsweg

Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Versicherungsberatung dar. Die beschriebenen Leistungen und Konditionen richten sich nach den jeweiligen Tarifen des Anbieters und können variieren.

Was eine Beerdigung in Deutschland wirklich kostet

In Deutschland kostet eine Beerdigung heute durchschnittlich zwischen 7.000 und 15.000 Euro. Vielen Familien ist diese Größenordnung nicht bewusst – bis der Ernstfall eintritt und die Kosten innerhalb weniger Tage beglichen werden müssen.

Bestattungsleistungen 3.850 €
Grabstein & Grabpflege 3.500 €
Friedhofsgebühren 3.000 €
Sonstige Kosten 2.650 €
Durchschnittliche Gesamtkosten ca. 13.000 €

Die Preise sind in den letzten fünf Jahren um rund 20 Prozent gestiegen. Steigende Friedhofsgebühren, höhere Personal- und Energiekosten sowie teurere Materialien für Särge und Grabsteine treiben die Kosten weiter nach oben. Besonders in städtischen Gebieten liegen die Gebühren deutlich über dem Bundesdurchschnitt.

Wer muss die Beerdigungskosten tragen?

Nach deutschem Recht sind die Erben verpflichtet, die Kosten der Beerdigung zu tragen (§1968 BGB). In der Praxis bedeutet das: Ehepartner, Kinder oder andere nahe Angehörige müssen oft innerhalb weniger Tage mehrere Tausend Euro aufbringen – in einer Zeit, die ohnehin von Trauer und emotionaler Belastung geprägt ist.

Selbst wenn das Erbe die Kosten theoretisch decken könnte, dauert die Nachlassregelung häufig Wochen oder Monate. Die Beerdigungskosten müssen jedoch sofort bezahlt werden. Viele Angehörige strecken diese Beträge dann aus eigener Tasche vor – nicht selten mit finanziellen Folgen, die noch lange nach der Bestattung spürbar bleiben.

Hinzu kommt die sogenannte Bestattungspflicht: Unabhängig von der Erbfolge sind die nächsten Angehörigen gesetzlich verpflichtet, die Beerdigung zu organisieren und vorzufinanzieren. Ein Ausschlagen des Erbes befreit nicht automatisch von dieser Pflicht.

Krankenkasse zahlt seit 2004 kein Sterbegeld mehr

Bis zum Jahr 2004 zahlte die gesetzliche Krankenversicherung den Hinterbliebenen ein sogenanntes Sterbegeld – zuletzt bis zu 2.100 Euro. Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz wurde diese Leistung jedoch ersatzlos gestrichen. Seitdem gibt es keine gesetzliche Absicherung mehr für Beerdigungskosten.

Das Sozialamt übernimmt Bestattungskosten nur als letztes Mittel nach §74 SGB XII – und auch nur dann, wenn den Angehörigen die Kostenübernahme nachweislich nicht zumutbar ist. In der Praxis bedeutet das: Erst wenn sämtliche Ersparnisse und Vermögenswerte aufgebraucht sind, springt die Sozialhilfe ein. Eine Bedürftigkeitsprüfung ist Voraussetzung.

Für die große Mehrheit der Bevölkerung heißt das: Im Todesfall müssen Angehörige die vollständigen Beerdigungskosten aus eigenen Mitteln tragen. Viele erfahren von dieser Lücke erst dann, wenn es bereits zu spät für eine kostengünstige Vorsorge ist.

Möglichkeiten zur privaten Vorsorge prüfen

Wer seine Angehörigen vor unerwarteten Kosten schützen möchte, kann eine private Sterbegeldvorsorge in Betracht ziehen. Anbieter wie die ERGO ermöglichen eine unkomplizierte Absicherung der Bestattungskosten – häufig bereits für wenige Euro monatlich.

Im Versicherungsfall wird die vereinbarte Summe direkt an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Diese können frei über das Geld verfügen – ob für die Beerdigung selbst, die Grabpflege oder andere anfallende Kosten. Die Auszahlung erfolgt in der Regel zeitnah und ohne aufwändige Bürokratie.

Eine solche private Sterbegeldvorsorge bietet viele Vorteile*

  • Bis zu 20.000 € steuerfreie Auszahlung möglich
  • Freie Verwendung der Auszahlungssumme
  • Keine Gesundheitsprüfung erforderlich

Beitrag zur Sterbegeldvorsorge berechnen

Wählen Sie Ihre Altersgruppe, um Ihren persönlichen Beitrag zu berechnen:

*Die in dieser Anzeige beschriebenen Leistungen richten sich immer nach den abgeschlossenen Tarifen des jeweiligen Anbieters und können variieren. Dieser Beitrag stellt keine Versicherungsberatung dar. Ergebnisse können variieren.

Quellen